Hasse Fotografie-Shop
Hier finden Sie Kurse, Workshops, Fotowalks und mehr! Erweitern Sie in entspannter Atmosphäre Ihre Kenntnisse rund um die Fotografie!
Anfängerkurs 02.02.2025
Anfängerkurs „Breitenfelde“ 02.02.2025
Der Kurs richtet sich an alle, die von der Vollautomatik weg möchten!
Die Aufnahmebetriebsarten P, S, A und M sowie U1 und U2 bzw. M, AV, S, TV, T und P.
Das Fokussieren, die Belichtungsmessung und der Weißabgleich.
Fotografiert man besser in RAW oder JPG?
Die Bedeutung von Blende, Zeit und Iso.
Was bedeutet APSC und Vollformat?
Wie entsteht Bildrauschen und wie kann man es vermeiden?
Welche Objektive sind am Anfang empfehlenswert?
Den Blitz der Kamera nutzen.
Welches Zubehör ist sinnvoll?
Welche Kamera benötigen Sie für einen Kurs oder Workshop?
Es sollte eine Spiegelreflexkamera (DSLR) oder eine spiegellose Systemkamera (DSLM) sein.
Eine Bridgekamera ist ebenfalls möglich.
Kompaktkameras sind eher weniger geeignet, da die Einstellmöglichkeiten zwar umfangreich, aber „fummelig“ sind...
Bitte bringen Sie zum Kurs die Bedienungsanleitung der Kamera mit!
Treffpunkt:
Borstorfer Str. 1
23881 Breitenfelde
Mindestteilnehmerzahl:
2 Personen
Termin:
02.02.2025 / 11:00 Uhr
Preis:
139,-
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet!
AGB
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Hasse Fotografie (Michael Hasse) durchgeführten Fotokurse, Workshops und Fotoreisen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Website www.hasse-fotografie.de, www.hasse-fotografie-shop.de, per Telefon, Brief, WhatsApp oder E-Mail. Ein zustande kommen des Vertrages trifft erst ein, sobald der Teilnehmer die Anmeldebestätigung per E-Mail, Brief oder WhatsApp übermittelt bekommen hat.
3. Workshop Gebühren
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Sie bezahlen über das Buchungssystem auf der Website, oder per Überweisung auf das genannte Konto von Hasse Fotografie. Die Gebühr ist vor Kursbeginn oder Workshop zu zahlen. Eine Teilnahme am Workshop ist erst nach nachweislich erfolgter Zahlung möglich.
4. Kursabsage seitens des Teilnehmers
Bis 14 Tage vorher wird der volle Preis erstattet. Bis 7 Tage vorher werden 50% vom Preis erstattet. Ab dem 6. Tag vor Kursbeginn ist aus organisatorischen Gründen eine Rückerstattung nicht möglich!
5. Kursabsage seitens Hasse Fotografie
Hasse Fotografie behält sich vor, aus zwingenden Gründen angebotene Kurse abzusagen oder zu verschieben. Hasse Fotografie bemüht sich, für abgesagte Seminare Ausweichtermine zu finden. Im Fall einer ersatzlosen Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z. B. Stornogebühren für Reise- und/oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage eines Workshops bestehen nicht.
6. Kursdurchführung
Die Mindesteilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Beschreibung der Workshops. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, erstatten wir Ihnen die vollständige Workshop Gebühr.
7. Haftungsausschluss
Für Personen- und Sachschäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Teilnehmer haften für Ihre eigenen Handlungen. Für Verlust oder Beschädigung durch Workshop-Teilnehmer eingebrachte Gegenstände im Rahmen der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung, mit Ausnahme der Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Teilnahme an allen Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann auch bei Tierfotografie Workshops keine Garantie dafür übernehmen, dass spezielle Tiere fotografieren werden können. Das gleiche gilt für das Wetter. Eine Rückerstattung der Workshop Gebühr ist aufgrund dieser Faktoren nicht möglich.
8. Anreise
Die An- und Abreise zum Workshop erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Workshop-Teilnehmer.
9. Urheberrecht
Dem Veranstalter steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Der Workshop-Teilnehmer eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen. Der Veranstalter ist berechtigt, die angefertigten Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Workshop-Teilnehmer gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. Alle für den Workshop zur Verfügung gestellten Materialien Bilder, Texte u. a., dürfen nur im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung und unautorisierte Verbreitung ist nicht zulässig.
10. Gutscheine
Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung. Der Gutschein ist nur einmalig an dem gebuchten Datum gültig. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen sowie eine Stornierung. Der Gutschein kann ausschließlich nach Verfügbarkeit eingelöst werden. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Veranstalter für die Lieferung Versandkosten. Möchte ein Teilnehmer einen Workshop besuchen, dessen Teilnahmegebühr den Gutscheinbetrag übersteigt, so ist dies gegen Aufzahlung der Differenz möglich. Der Veranstalter sendet zusammen mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung über den Restbetrag zu. Gutscheine sind maximal 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum.
11. Hinweise im Sinne des Datenschutzgesetzes
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kursauskunft und Kursanmeldung erhoben werden, werden elektronisch gespeichert und bearbeitet, jedoch NICHT an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Kunde das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, die Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, solange keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
13. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
14.Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle fotografischen Aufträge
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem
Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird.
2. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom
Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher Form oder Medium sie erstellt wurden
oder vorliegen (Negative, Dia-Positive,
Papierbilder, Still-Videos, elektronische
Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an
den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder
sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf
einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach
vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht,
ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild
zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
§ 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich
abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der
Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namennennung berechtigt den Fotografen zur
Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines
höheren Schadens beträgt der Schadenersatz
50% des Honorars. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen,
bleibt unberührt.
7. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte
Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu
verwenden. Der Besteller gibt insofern seine
Einwilligung gemäß § 22 KUG.
8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben
die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten
Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien,
Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum
des Fotografen. Eine Übertragung auf den
Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte
Bezahlung.
III. Vergütung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein
Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare,
Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu
tragen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen
ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum des Fotografen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotografen-Handwerks
IV. Haftung
1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag
mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere ihm überlassene
Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays,
Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für
entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadenersatz ist
ausgeschlossen.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative
sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt,
falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für
Beschädigung und Vernichtung der Negative
haftet er nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine
Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und
anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine
Erfüllungsgehilfen nicht.
4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit
und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im
Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller
des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung der
Lichtbilder entstehen.
5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu
beauftragen. Er haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten. Über den
Materialwert hinausgehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen.
6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern
und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Auftraggebers.
8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind
innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim
Fotografen zu machen. Danach gelten die
Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, daß er an
allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht
besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die
Verletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der
Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen und unverzüglich nach der Aufnahme
wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach
Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht
spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der
Fotograf berechtigt, gegebenenfalls
Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung
seiner Studioräume die Gegenstände auf
Kosten des Auftraggebers auszulagern.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung,
Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.
VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine
ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu
tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber
mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder
innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und
Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder
Beschädigung kann der Fotograf
Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars
und der entstandenen Kosten verlangen.
3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des
Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein
Ausfallhonorar in Höhe von 50% des
vereinbarten Honorars zu.
4. Verzögert sich die Durchführung des
Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt
oder Witterungseinflüssen, so kann der
Fotograf eine angemessene Erhöhung des
Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche
personenbezogenen Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrags bekanntgewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche
Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des
Fotografen.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bedingungen berührt die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht.
3.Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.
Lieferbedingungen
Kurse, Workshops, Fotowalks und weitere Dienstleistungen können erst nach erfolgtem Zahlungseingang stattfinden!
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse:
michael-hasse-fotografie@hasse-fotografie.de